Antrag von Gemeinderat Matthias Aust (SPD) vom 21.05.2021:
Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Finzel, lieber Martin,
nach den Art. 120b Abs. 4 Satz 1 GO, Art. 106b Abs. 3 Satz 1 LKrO oder Art. 101b Abs. 2 Satz 1 BezO sind seit geraumer Zeit als Reaktion auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie Hybridsitzungen von Gemeinderäte, Kreis- und Bezirkstagen möglich.
Die Arbeit der Gremien vor Ort und die Beschlussfassungen und Sitzungen nach der GO sind Grundpfeiler unserer Demokratie. Neben der Bewältigung der Pandemie sollen generell auch mehr Handlungsspielräume geschaffen werden, z.B. um die Vereinbarung eines kommunalen Ehrenamtes mit Familie und Beruf zu verbessern (siehe auch LT-Drs. 18/13024).
Nicht nur mit Blick auf die Pandemie, sondern auch gerade aus dem letztgenannten Aspekt heraus, halte ich es für angebracht, dass sich auch der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn grundsätzlich und zeitnah mit dem Thema von Hybridsitzungen beschäftigt. In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass mit der für Hybridsitzungen erforderlichen technischen Ausstattung auch die Möglichkeit von Live-Streams öffentlicher Sitzungen eröffnet werden könnte und damit den Bürgerinnen und Bürgern ein weiteres und demokratieförderndes digitales Angebot zur Verfügung gestellt werden könnte. Ich stelle daher den Antrag, dass die Verwaltung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung prüft, welche Investitionen und / oder Voraussetzungen geschaffen werden müssten, um Hybridsitzungen des Gemeinderats abhalten zu können. Ich bitte weiterhin darum dem Gremium die organisatorischen und rechtlichen Aspekte hybrider Gemeinderatssitzungen zu erläutern.
Vermutlich sind die der Erläuterung der verschiedenen Aspekte dienlichen beigefügten Dokumente in der Gde. bereits bekannt, ich habe sie informationshalber dennoch angefügt.
Herzliche Grüße Matthias Aust
Vorsitzender SPD Ortsverein Ahorn