Antrag von Gemeinderat Matthias Aust (SPD) vom 03.03.2017:
Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister, lieber Martin,
am 14. Oktober 2016 wurde zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern u. a. vereinbart im Rahmen des 2015 geschaffenen Kommunalinvestitionsförderungsfonds zusätzliche Bundesmittel in H. v. 3,5 Mrd. Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen bereitzustellen. Zur Umsetzung liegen derzeit zwei Gesetzentwürfe vor. Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen und wird durch ein Bundesgesetz geregelt.
Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte: • Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur gewährt. • Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden, einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen. • Gefördert werden grundsätzlich Investitionen, wenn sie nach dem 30.06.2017 begonnen werden. • Auf die bayerischen Kommunen entfällt ein Anteil von rund 293 Mio. Euro. • Die Auswahl finanzschwacher Kommunen erfolgt durch die Länder. • Investitionsvorhaben müssen bis spätestens 31.12.2020 vollständig abgenommen und im Jahr 2021 vollständig abgerechnet sein.
Auch wenn derzeit den Bewilligungsbehörden noch keine Details bekannt sind, ist diese Vereinbarung In Hinblick auf die anstehende Generalsanierung unserer Grundschule u. U. von größtem Interesse.
Weiterhin haben sich die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder darüber verständigt im Rahmen des DigitalPakt#D eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt für den Bereich der Schulen zu erarbeiten. Grundlage für eine solche Vereinbarung sind die Regelungen des Art. 91c GG. Ziel ist es, eine gute digitale Bildung zu vermitteln. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt über einen Zeitraum von fünf Jahren mit fünf Milliarden Euro die rund 40.000 Schulen in Deutschland mit digitaler Ausstattung (Breitbandanbindung, W-LAN etc.) auszustatten.
Ich beantrage daher die Verwaltung zu beauftragen die Entwicklung in beiden Angelegenheiten intensiv zu verfolgen und den Gemeinderat zeitnah über neue Erkenntnisse und Entwicklungen zu informieren.